Basispauschalierung: Wesentliche Verbesserungen ab 2025

Geschrieben von Gerwin Kürzl | Dec 30, 2025 9:34:13 AM

Ausgangslage

Die Basispauschalierung gemäß § 17 Abs 1–3 EStG ermöglicht es Unternehmern mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb, ihre Betriebsausgaben pauschal anzusetzen – entweder mit 12 % (allgemeiner Satz) oder 6 % für bestimmte Tätigkeiten wie kaufmännische/technische Beratung, vermögensverwaltende Tätigkeiten, wesentlich beteiligte GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer sowie schriftstellerische, vortragende, wissenschaftliche, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten.


Änderungen im Überblick

Das Budgetbegleitgesetz 2025 bringt eine stufenweise Attraktivierung der Basispauschalierung:

Zeitraum Umsatzgrenze Pauschalsatz (allgemein) Max. Betriebsausgaben
Bis 2024 220.000 € 12 % 26.400 €
Ab 2025 320.000 € 13,5 % 43.200 €
Ab 2026 420.000 € 15 % 63.000 €


Wichtig: Der 6%-Pauschalsatz für die oben genannten Tätigkeiten bleibt unverändert – der Gesetzgeber erachtet diesen als typisierend ausreichend.

Auswirkungen auf die Vorsteuerpauschalierung

Die Vorsteuerpauschalierung nach § 14 Abs 1 UStG ist an die ertragsteuerliche Basispauschalierung gekoppelt. Der Durchschnittssatz von 1,8 % bleibt zwar unverändert, der Höchstbetrag steigt jedoch entsprechend:

Bis 2024: 3.960 €

Ab 2025: 5.760 €

Ab 2026: 7.560 €

Praktische Bedeutung

Durch die Anhebung der Umsatzgrenze auf 420.000 € erweitert sich der potenzielle Anwenderkreis auf rund 480.000 Unternehmen. Die zusätzlich abzugsfähigen Ausgaben neben dem Pauschale (etwa Waren- und Materialeinkauf, Löhne, Pflichtbeiträge) bleiben unverändert.