Keine Angst vor der Insolvenz, das Leben geht weiter!

Gerade in wirtschaftlichen Krisen ist sind erfahrene und professionelle Berater wichtig.

Prävention von Haftungs- und Strafrechtsrisiken

Sollte eine außergerichtliche Sanierung wirtschaftlich nicht mehr zielführend sein, ist der Weg in ein geordnetes Insolvenzverfahren oft der einzige Schritt für einen rechtmäßigen Neustart. Die österreichische Insolvenzordnung (IO) verlangt strikte Fristen. Wir begleiten Geschäftsführer in dieser hochsensiblen Phase und bieten präventive Beratung zur Vermeidung zivil- und strafrechtlicher Haftungsfallen, insbesondere im Hinblick auf Krida, Gläubigerbegünstigung oder Insolvenzverschleppung gem. § 69 IO. Ein falscher Schritt bei Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit kann zur persönlichen Haftung der Geschäftsführung führen – hier bieten wir klare, rechtskonforme Handlungsanweisungen.

Strukturierte Verfahrensbegleitung & Sanierungsplan

Wir prüfen eingehend, ob die materiellen Voraussetzungen für ein Sanierungsverfahren (mit der erforderlichen Planquote von 20 % oder 30 % bei Eigenverwaltung gem. § 141 IO) oder ein Konkursverfahren vorliegen. Wir bereiten den notwendigen Insolvenzantrag, den Vermögensstatus und den Finanzplan vor. Darüber hinaus beraten wir bei Fragestellungen zur Insolvenz-Entgeltsicherung (IESG) für die Belegschaft. Während des Verfahrens fungieren wir als fachliches Bindeglied zwischen Ihnen, dem Masseverwalter und dem Insolvenzgericht. Durch eine nüchterne, sachliche Begleitung schaffen wir Ordnung im Krisenchaos und erarbeiten Lösungswege zur nachhaltigen Schuldenregulierung.