Fiduzia Blog
Eine aktuelle BFG-Entscheidung (16. 3. 2026, RV/7103346/2021) verneint die Geschäftsführerhaftung nach § 9 BAO für Abgaben, die selbst bei pünktlicher Zahlung im Insolvenzverfahren ohnehin anfechtbar gewesen wären – mangels Kausalität. Kaum ein Thema beschäftigt Geschäftsführer einer GmbH in der Krise so sehr wie die persönliche Haftung für offene Abgaben. Wird die Gesellschaft insolvent und bleiben Umsatzsteuer, Lohnabgaben oder Körperschaftsteuer unbezahlt, greift das Finanzamt regelmäßig auf ...
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