Fiduzia Blog
Kaum ein Thema beschäftigt Geschäftsführer einer GmbH in der Krise so sehr wie die persönliche Haftung für offene Abgaben. Wird die Gesellschaft insolvent und bleiben Umsatzsteuer, Lohnabgaben oder Körperschaftsteuer unbezahlt, greift das Finanzamt regelmäßig auf das Privatvermögen des Geschäftsführers zu – gestützt auf § 9 Bundesabgabenordnung (BAO). Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG 16. 3. 2026, RV/7103346/2021) zeigt nun, dass diese Haftung nicht grenzenlos ist: In best...
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